Harz Tour  
  Login or Registrieren
Herzlich Willkomen bei der Harz Tour, erkunden Sie den Harz mit einen unserer Trabis!

Harz Tour Menü
:: Startseite

:: Der Trabant
:: Rent a Trabi
:: AGB
:: Trabant Galerie

:: Web Links
:: Unser Gästebuch
:: Seite empfehlen

:: Feedback
:: Statistik
:: Impressum
 
Who's Online
Zur Zeit sind 10 Gäste und 0 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
 
Trabant Bilder

Trabi Tag 2004
Trabant-10.jpg

71 Medien/Media
0 Neu/New

[ Index ]
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Harz Tour GbR für die Vermietung von Fahrzeugen


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung gelten für alle Automietverträge, die zwischen dem Mieter und der Selketal Call Center GmbH ,handelnd für die Harz-Tour GbR, abgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsabschluss, Mieter, berechtigte Fahrer

  • Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung durch den Mieter zustande.
  • Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen.
  • Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder einem vom Mieter bei Buchung des Mietfahrzeuges namentlich genannten Fahrer gelenkt werden.
  • Voraussetzung ist, dass beide Personen das erforderliche Mindestalter von 25 Jahren haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
  • Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietwagen an eine nicht genannte dritte Person zu übergeben oder einer dritten Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes.

§ 3 Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietvertrages die ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und –dokumente unaufgefordert zurückzugeben.
  • Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Eine Neubetankung darf nur nach Absprache mit dem Vermieter erfolgen, ansonsten ist das Fahrzeug ohne nachzutanken abzugeben.
  • Mit Rücksicht auf die beiden Vertragspartnern bekannten außergewöhnlichen Risiken bei der Vermietung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet sich der Mieter, ohne jegliche Alkoholbeeinflussung zu fahren.
  • Es ist untersagt, das Fahrzeug für sportliche Zwecke und Wettkämpfe jeder Art zu benutzen.
  • Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen, auch in Vollmacht für den zusätzlich benannten Lenker des Mietwagens abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den berechtigten Lenker wirken.
  • Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen während der Mietzeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu überprüfen und zu führen.

§ 4 Reparaturen

  • Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu unterrichten. Die Telefonnummer befindet sich in den übergebenen Unterlagen. Der Vermieter veranlasst eine Beseitigung der Schäden.
  • Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle eventuellen Schäden , Betriebsstörungen oder Unfallschäden anzugeben.
  • Der Mieter ist nicht berechtigt, unabgestimmt eigene Reparaturversuche zu unternehmen und haftet bei Zuwiderhandlung für eventuell aufgetretene Schäden.
§ 5 Verhalten bei Unfällen
  • Ein Unfall im Sinne dieser Bestimmung ist ein Ereignis im öffentlichen und privaten Straßenverkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge hat. Dabei ist es egal, ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht.
  • Bei jedem Unfallschaden hat der Mieter:
    - sofort die Polizei zu verständigen und bis zu deren Eintreffen am Unfallort zu verbleiben
    - Namen und Anschriften aller Beteiligten, amtliche Kennzeichen der betroffenen Fahrzeuge, die Versicherungen der Unfallbeteiligten sowie Namen und Anschrift vorhandener Zeugen festzuhalten
    - ein kurzes Unfallprotokoll (Skizze vom Unfallort, Unfallzeit, Unfallhergang) zu erstellen und dem unfallaufnehmenden Polizisten mitzuteilen
  • Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich eine Schuldanerkenntnis zu erteilen oder Äußerungen in dieser Hinsicht abzugeben.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über einen Unfall zu informieren.
§ 6 Versicherungsschutz
  • Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKA) wie folgt versichert:
    Sach-, Vermögens- und Personenschäden: 100 Mio. EUR
  • Bei Bedarf kann eine Insassenunfallschutzversicherung abgeschlossen werden mit folgenden Deckungssummen:
    Invalidität: 150 T EUR Todesfall 100 T EUR


§ 7 Haftung des Mieters

  • Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten entsprechend §§ 2, 3, 4, 5 dieser Bedingungen haftet der Mieter für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sach-verständigungsgebühren zu ersetzen.
  • Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (§ 2) oder zu einem verbotenen Zweck (§3) entstehen.
  • Hat der Mieter Unfallflucht begangen, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Verhaltensfalles. Ferner haftet der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholverursachter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen.
  • Zum Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

§ 8 Schlussbestimmungen

  • Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  • Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der All-gemeinen Geschäftsbedingungen beeinflussen die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes bzw. der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Quedlinburg.
Web site engine code is Copyright © 2003 by PHP-Nuke. All Rights Reserved. PHP-Nuke is Free Software released under the GNU/GPL license.
Erstellung der Seite: 0.104 Sekunden